Kindertagespflege

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

Im Sinne der §§ 22 ff SGB VIII steht die Tagespflege gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. der Träger bietet somit neben der Betreuung in den Kindertagesstätten (§ 22 SGB VIII), für Kinder unter 3 Jahren, eine Betreuungsform der Tagespflege nach § 23 SGB VIII an.

Die Kindertagespflege stellt eine Form der außerfamiliären, nichtelterlichen Betreuung dar. In einer Tagespflegestelle können bis zu fünf Kinder betreut werden. Die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist eine Alternative, Ergänzung und Erweiterung der Tagesbetreuung in Kindertagesstätten.


Es bietet eine Vielzahl von Vorteilen


Nachfolgend können Sie sich unsere Kindertagespflegepersonen einmal genauer anschauen und diese im Bedarfsfall unter den angegebenen E-Mail-Adressen kontaktieren.
Hierzu benötigen die Kindertagespflegepersonen folgende Angaben: Name, Geburtsdatum, Referenznummer und Adresse vom Kind, sowie den gewünschten Betreuungsbeginn und eine benötigte Betreuungszeit. Auf diese Anfragen werden sie sich zeitnah zurückmelden.


Kontakt für allgemeine Fragen zur Kindertagespflege

Schachtstraße 3
04155 Leipzig

Telefon: 0341 - 5 90 37 57
Fax: 0341 - 5 90 37 59
E-Mail: kontakt[at]zwergenlandfreunde.de

 

Unsere telefonischen Sprechzeiten:
Montag + Dienstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Mittwoch: keine Sprechzeit
Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
Freitag: 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr

Außerhalb der Sprechzeiten können Sie uns gern eine E-Mail an kontakt[at]zwergenlandfreunde.de senden bzw. eine Nachricht auf unserer Mailbox hinterlassen.

Ausdruck: 20.04.2024, 14:49 Uhr