Kindertagespflege

Kindertagespflege nach § 23 SGB VIII

Im Sinne der §§ 22 ff SGB VIII steht die Tagespflege gleichrangig neben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen. der Träger bietet somit neben der Betreuung in den Kindertagesstätten (§ 22 SGB VIII), für Kinder unter 3 Jahren, eine Betreuungsform der Tagespflege nach § 23 SGB VIII an.

Die Kindertagespflege stellt eine Form der außerfamiliären, nichtelterlichen Betreuung dar. In einer Kindertagespflegestelle können bis zu fünf Kinder betreut werden. Die Betreuung durch Kindertagespflegepersonen ist eine Alternative, Ergänzung und Erweiterung der Tagesbetreuung in Kindertagesstätten.

Die Vorteile der Kindertagespflege:

  • Betreuung des Kindes in einer sehr familiären Umgebung
  • Geschwisterähnliche Strukturen
  • Individuelle Förderung der Kinder
  • Enge Zusammenarbeit mit den Eltern
  • Höhere Flexibilität in den Betreuungszeiten
  • Nur eine Bezugsperson

Nachfolgend können Sie sich unsere Kindertagespflegepersonen einmal genauer anschauen und diese im Bedarfsfall unter den angegebenen E-Mail-Adressen kontaktieren. Hierzu benötigen die Kindertagespflegepersonen folgende Angaben: Name, Geburtsdatum, Referenznummer (vergeben von der Stadt Leipzig) und Adresse vom Kind, sowie den gewünschten Betreuungsbeginn und eine benötigte Betreuungszeit.

Böhlitz-Ehrenberg

Simone Zeidler
Sonnenkinderlein

Schönefeld

Sandra Werner
Kleine Spatzen

Wiederitzsch

Yvonne Preller
Kinderland Spielmäuse

Stötteritz

Franziska Burckhardt
Mini Zwerge

Lucienne Wegner
Kleine Energiesterne

Übersicht der Standorte

Unsere telefonischen Sprechzeiten:

Mo + Di: 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Mi: keine Sprechzeit
Do: 8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Fr: 8 – 12 Uhr und 13 – 15 Uhr


Das Elternportal der Stadt Leipzig

Für eine Anfrage zu einem Betreuungsplatz in unseren Einrichtungen muss Ihr Kind in Leipzig wohnhaft sein. Bei der Stadt Leipzig reichen Sie eine Bedarfsanmeldung zum Betreuungsplatz ein.

Die Anmeldung kann online unter www.meinkitaplatz-leipzig.de oder direkt im Amt für Jugend und Familie – Abteilung Kindertagestätten, Naumburger Straße 26, 04229 Leipzig erfolgen. Hier bekommen Sie eine Referenznummer, die zum Abschluss eines Betreuungsplatzes für Ihr Kind notwendig ist.

Auf dem Elternportal der Stadt Leipzig (www.meinkitaplatz-leipzig.de) können Sie Ihre Wunscheinrichtung auswählen. Die Vergabe der Plätze in unseren Kindertagespflegen erfolgt über die Kindertagespflegepersonen. Bitte nehmen Sie dazu persönlich Kontakt auf.

Die Elternbeiträge im Überblick

Für die Betreuung eines Kindes in Krippe, Kita oder Hort ist entsprechend der Anzahl der Betreuungsstunden ein Elternbeitrag zu entrichten.

Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie für die Kindertagespflege.

Im Sinne einer familienfreundlichen Politik werden die Elternbeiträge für das erste und zweite Kind gestaffelt (siehe Tabelle). Für das dritte Kind einer Familie, das eine Einrichtung besucht, trägt seit dem 1. September 1998 die Stadt Leipzig die Kosten.

In Krippe, Kita und Hort sind Ermäßigungen und Freiplätze nach Antragsstellung möglich. Bitte informieren Sie sich dazu auf der Website des Jugendamtes.

Den Antrag finden Sie auch hier:

Einen Antrag auf russisch finden Sie hier: